[heading text=“Glasversicherung“ tag=“h2″]

Die Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung.

[claim][ibb style=“style1″]Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

0 86 31 987 56 0

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